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Diakonie Stiftung Salem gemeinnützige GmbH
Altenpflegeheim Hille

Telefon: 05 71 - 88804-2702
Weitere Details zum Stellenangebot finden Sie hier.

Art der Stelle: Teilzeit, ab sofort

 

 

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Donnerstag, 22 Februar 2024 19:39

Jahreskonzert des Jugendblasorchesters

Das Jugendblasorchester Rothenuffeln gibt am Sonntag, 10. März 2024 um 15 Uhr sein traditionelles Jahreskonzert in der Verbundschule in Hille. Das Jahreskonzert bildet traditionell den musikalischen Höhepunkt der Saison und die eigeninitiierte Veranstaltung soll Gelegenheit dazu geben, die Vielfalt der Blasmusik aufzuzeigen.

Ab Montag, 04.03.2024 wird ein Teilstück der Mindener Straße (Landesstraße L 766) in der Ortschaft Hille aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Am Gleisbogen“ voll gesperrt.

Donnerstag, 08 Februar 2024 16:25

Zigarettenautomat in Rothenuffeln aufgebrochen

Wegen eines aufgebrochenen Zigarettenautomaten wurden die Beamten in der Nacht zu Mittwoch gegen drei Uhr zur Bergkirchener Straße nach Hille-Rothenuffeln gerufen.

Mittwoch, 07 Februar 2024 20:07

Anmeldung Osterfeuer

Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben.

Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.

Alternativ zum bisherigen Osterfeuer können Traditionsbewusste ihr Feuer auch deutlich kleiner ausfallen lassen und auf ein symbolisches Feuer, zum Beispiel in einer Brennschale, beschränken. In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt.

Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 11. März 2024 bei der Gemeinde Hille anzeigen. Die Gebühr für die Prüfung und ggf. Bescheinigung über die Anzeige eines Brauchtumsfeuers beträgt 100.- € und ist per Vorkasse zu entrichten. Eingetragene ortsansässige Vereine und Feuerwehren sind von der Gebühr befreit.

Diese Anzeigefrist ist zwingend einzuhalten, um die Osterfeuer sachgerecht prüfen zu können. Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille.

Quelle: Gemeinde Hille

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