Der Winter hat uns derzeit fest im Griff. Die wunderschöne Winterlandschaft bringt leider auch einige Probleme mit sich. Im Bereich der Abfallentsorgung können aufgrund der Straßenverhältnisse nicht alle Grundstücke von der Müllabfuhr angefahren werden. In der Gemeinde Hille betrifft dies vor allem die Straßen am Berg in den Ortschaften Eickhorst, Oberlübbe und Rothenuffeln sowie kleinere Nebenstraßen.
EMiL Entsorgungswirtschaft
Minden-Lübbecke AöR 
Pohlsche Heide 1
32479 Hille
Tel. 0 57 03 - 98 02 0
Fax 0 57 03 - 98 02 99
www.emil-hille.de
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Seit dem 10. Januar 2026 gibt es ein neues Angebot im Hiller Ortskern. Friseurmeister Sascha Hagemeier und sein Team bieten an der Brennhorster Straße 9 Herrenhaarschnitte und Bartpflege in einem exklusiven Ambiente an.
Zum Stichtag 31.12.2025 wurden Zahlen zur Einwohnerstatistik erfasst.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hille regelt die Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer. Die Gemeinde Hille hat die Reinigungspflicht auf die Einwohner übertragen. Im Gegenzug entfallen Gebühren, die die Kommune, wenn sie selbst tätig würde, erheben könnte und müsste. Damit geht die Verkehrssicherungspflicht auf die Bürger und Bürgerinnen über, sie haften also bei Unfällen auf unsachgemäß gesäuberten Gehwegen und Straßen.
Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnten in Teilen von Rothenuffeln die Biomüllgefäße am Dienstag, den 06.01.2026, nicht geleert werden. Betroffen hiervon waren die Wohnbereiche in der Ortschaft Rothenuffeln südlich der Straße „Siebenackern“.






