Donnerstag, 18 November 2021 16:09

Neues Bodendenkmal ausgewiesen

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Neues Bodendenkmal ausgewiesen (c) Gemeinde Hille

Die Hausbewohner*innen im Neubaugebiet „In der Loge“ in Hille leben auf einem besonderen Stückchen Erde: Hier wurden vor Baubeginn – das ist bei einem Bauleitverfahren üblich, wenn ein Bodendenkmal vermutet wird – archäologische Untersuchungen, veranlasst vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und in Abstimmung mit der Sparkasse Minden-Lübbecke als Vorhaben- und Erschließungsträger, durchgeführt.

Vor Ort waren Mitarbeiter*innen des archäologischen Fachbüros denkmal3D aus Vechta unter Leitung von Dr. Dieter Lammers tätig. Sie entdeckten im Dezember 2018 dort, wo demnächst die Erschließungsstraßen verlaufen würden, und auch auf einigen Baugrundstücken Überreste einer mittelalterlichen Siedlung. Anfang Oktober 2021 wurde die Fläche zwischen dem ehemaligen, bereits unter Denkmalschutz stehenden Gutshof Von Oeynhausen und dem Seniorenheim und begrenzt von der Mühlenstraße im Norden und der Schlandorfstraße im Süden als ortsfestes Bodendenkmal „Mittelalterlicher Gräftenhof mit Siedlungsumfeld“ in die Denkmalliste der Gemeinde Hille, Teil B eingetragen. Darüber informierte kürzlich Sachbereichsleiter Hans-Peter Seele in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Die Archäologen konnten mindestens drei Pfostenbauten von Bauernhäusern aus dem zwölften, teilweise sogar aus dem elften Jahrhundert sowie einige mittelalterliche Hofgräben dokumentieren. Ganz konkret waren es Pfostenlöcher von Holzhäusern, verfüllte Gräben, Brunnen und Gruben sowie Scherben. Diese werden noch nach Auskunft von Dr. Sven Spiong von der LWLArchäologie für Westfalen untersucht. Damit liegen am Hofgut die bisher ältesten Überreste der mittelalterlichen Siedlung Hille größtenteils unberührt im Boden. Der Großteil der freigelegten Funde verblieb im Boden, da die meisten Neubauten oberhalb des Bodendenkmals errichtet wurden und dieses nicht gefährden. Die Abgrenzung erfolgte laut Hans-Peter Seele aufgrund des im Urkataster verzeichneten Hofguts Von Oeynhausen sowie auf der Basis der südwestlich bis nordwestlich erfassten Funde.

Der LWL hält eine „darüber hinausgehende, weitere Ausdehnung der mittelalterlichen Siedlung, besonders in nordwestlicher Richtung“ für wahrscheinlich, mangels archäologischer Untersuchungen lasse sich das aber nicht eindeutig belegen und werde deshalb auch bei der Unterschutzstellung nicht berücksichtigt. Das Bodendenkmal „Mittelalterlicher Gräftenhof mit Siedlungsumfeld“ ist das vierte seiner Art in der Gemeinde Hille. Daneben gibt es noch den Lübber Berg (paläontologisch), den vermutlich germanischen Opferplatz im Unterlübber Moor und den stillgelegten Steinbruch Störmer mit angrenzendem Gelände auf der Wallücke (paläontologisch). Der Teil A der Denkmalliste der Gemeinde Hille enthält derzeit 52 Baudenkmale.

Quelle: Gemeinde Hille

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