Dienstag, 27 September 2022 13:46

Gemeindeverwaltung aktualisiert Richtlinien zur Energieeinsparung

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Gemeindeverwaltung aktualisiert Richtlinien zur Energieeinsparung (c) fotolia.de

Die aktuelle Liefersituation von Gas und Strom ist von großer Unsicherheit geprägt. Diese Unsicherheit zwingt auch die Gemeindeverwaltung dazu, Maßnahmen für die Versorgungssicherheit vorzunehmen. Dies gilt sowohl für alle Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen und auch für die öffentlichen Gebäude.

Momentan gibt es keine verlässlichen Aussagen über die weitere Preisgestaltung oder über regulierende Maßnahmen durch den Staat. Legt man den Verbrauch des Jahres 2021 und die prognostizierenden Energiepreise zugrunde, würde das einen Mehraufwand für alle kommunalen Verbrauchsstellen in Höhe von rund 1,0 Mio. € für 2023 bedeuten.

Folgende Maßnahmen gelten ab dem 01.09.2022 in der Gemeinde Hille (Auszug):

In öffentlichen Nichtwohngebäuden (mit Ausnahme der Schulen und Kindergärten) ist die Beheizung von Gemeinschaftsflächen untersagt, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen. Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, deren Beheizung zum Schutz von dort installierter Technik oder von dort gelagerten Gegenständen und Stoffen erforderlich ist.

Der Höchstwert für die Lufttemperatur wird wie folgt festgelegt:
- in Arbeits- und Büroräumen auf 19 Grad Celsius. Dies gilt auch für die Sitzungs- und Besprechungsräume im Rathaus
- in den Unterrichtsräumen in Schulen auf 19 Grad Celsius;
- in den Turn- und Sporthallen auf 15 Grad Celsius
- im Schwimmbecken Oberlübbe auf 30 Grad Celsius
- in den Bürger- und Dorfgemeinschaftshäusern auf 19 Grad Celsius

Die Wassertemperatur für das Schwimmbecken in Oberlübbe wird auf 28 Grad Celsius abgesenkt. Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Die Untersagung ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Auf die jährliche Weihnachtsbeleuchtung in den Ortschaften soll verzichten werden.

Mittelfristig sind weitere Optimierungsmaßnahmen auf technischer Seite (Heizungs- und Lichtsteuerung) sowie bei der Neuvergabe der Sporthallenzeiten geplant.

Quelle: Gemeinde Hille

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